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Seit den 80er Jahren vollzieht sich im Bereich der Entwicklung von Biologie und Medizin ein rasender Umbruch. Bisher unvorstellbare Fortschritte, wie z.B die Entschlüsselung des menschlichen Genoms, scheinen dem Menschen die unumschränkte Macht über "die Biologie" zu geben.
Auch im ideologischen Bereich findet ein Umdenken statt: von den allgemeinen Menschenrechten hin zu einer Bewertung des Menschen nach seiner "Biomasse". Der Mensch soll Forschungsrohmaterial werden. Und da ein Zugriff auf die "Gesunden" nicht so einfach möglich ist, wendet sich das Forschungsinteresse in erster Linie sogenannten nichteinwilligungsfähigen Menschen (z.B. Komapatienten) zu.
Die "Bioethik" als ideologisches Gerüst vertritt dabei als Teilethik den Anspruch einer universellen Ethik für das 21. Jahrhundert. Ethikinstitute, Ethikarbeitskreise und die Gremien des Europarates beschäftigen sich mit der "Bioethik".
Der Europarat ließ denn auch im Geheimen eine Konvention für den Bereich der Biomedizin entwickeln, in der dieses Gedankengut europaweit zum gültigen Maßstab für die Forschungen in den Bereichen Biologie und Medizin werden sollte. Was dann als "Bioethik-Konvention" durch eine Bürgerinitiative 1994 förmlich ans Licht der Öffentlichkeit gezerrt wurde, entsprach genau den negativen Erwartungen.
Ein breiter Protest regte sich in Deutschland. Der Europarat ließ die Konventionen überarbeiten und in veränderter Form 1996 einschließlich dem neuen Titel "Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin" herausgeben. In vielen Ländern des Europarates wurde sie daraufhin unterzeichnet - in Deutschland bis heute nicht.
Die Arbeit des Sonderpädagogen Guido Sprügel zeichnet diese Entwicklung der Konvention nach. Detailliert wird die Vorgeschichte der verschiedenen Konventionsentwürfe beschrieben, um dann die einzelnen Entwürfe anschaulich vorzustellen.
Der Autor beschreibt dabei auch die Reaktionen der offiziellen Politik und der gesellschaftlichen Gruppen in Deutschland. Die Arbeit beinhaltet darüber hinaus einen Vergleich zwischen den Bestimmungen des Menschenrechtsübereinkommens und ausgewählten nationalen und internationalen Vereinbahrungen. Den Abschluß der Arbeit bildet eine kenntnisreiche Analyse der Berichterstattung über die Konvention in verschiedenen Fachpublikationen der Behindertenselbsthilfe. Im Anhang sind die Originalentwürfe der "Bioethik-Konvention" als Dokument enthalten.
124 S. SC
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